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Kampfrichter-Info 2003/03 |
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auf dem Deutschen Kanu-Tag am 5. und 6. April sind die Wettkampfbestimmungen für Kanuslalom geändert und mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt worden.
folgende wichtige Änderungen wurden beschlossen.
| Allgemeiner Teil (gültig für alle Sportarten) |
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| neuer Abschnitt 1.1.5 |
Zur Klärung von unterschiedlichen Auffassungen über
Ziffern dieser WB können Auslegungsrichtlinien (ALR) erlassen werden. Sie
dürfen dem Sinn der Ziffer nicht widersprechen. Die ARL werden vom Ressortleiter
erstellt, geändert und ergänzt. Sie bedürfen der Beschlussfassung durch den
Verbandsausschuss des DKV e.V. Auslegungsrichtlinien werden vom Ressortleiter
im Verbandsorgan KANU-SPORT oder über andere Wege in der Regel vor Beginn
der Wettkampfsaison öffentlich gemacht. |
Der bisher nur in den Slalom- und WW-WB vorhandene
Abschnitt wurde auf alle Sportarten übertragen |
| 1.4.4.3 |
Bei einem Start für einen ausländischen Verein oder
Verband erlischt das bisherige Startrecht für das laufende Kalenderjahr.
Ausnahmegenehmigungen können auf schriftlichen
Antrag bis zum 1.3. des laufenden Kalenderjahres durch das Präsidium erteilt
werden. |
Die Ergänzung tritt erst zum 1.1.2004 in Kraft. |
| 1.4.5 b) |
Startberechtigt bei Deutschen Meisterschaften bzw.
dazuzählenden Qualifikations- veranstaltungen sind Ausländer, sofern sie
am 01.02. des Kalenderjahres im Besitz eines gültigen Wettkampfsportpasses
sind und bis zum 01. 03. des Kalenderjahres dem DKV-Ressortleiter schriftlich
gemeldet wurden. Ab Zeitpunkt 01.01. eines Kalenderjahres darf der betreffende
Ausländer nicht mehr für einen ausländischen Verein
oder eine ausländische Nationalmannschaft starten. Letzteres ist durch den ausländischen Verband in deutscher oder englischer Sprache mit der Startmeldung schriftlich zu bestätigen. Ausnahmegenehmigungen können auf schriftlichen Antrag bis zum 1. 3. des laufenden Kalenderjahres durch das Präsidium erteilt werden. |
Die Ergänzung tritt erst zum 1.1.2004 in Kraft. |
| Spezieller Teil |
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| 2.3.2 |
... - Meldeanschrift einschl. Telefonanschluss, evtl. Faxanschluss oder E-mail-Adresse, - Meldeschluss (Poststempel, Sendebericht ) ... |
Ergänzung auf die gängige Praxis |
| 2.5.1 |
... Herren K1 Leistungsklasse 1-2 ... |
Wegfall der Herren LK 3 |
| 2.8.2 |
... Die Offiziellen unter 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10 und 11 müssen im Besitz eines gültigen Kampfrichterausweises sein. |
neu: Organisationsleiter muss KR-Ausweis besitzen |
| 2.8.3 |
... Qualifikation 2: Mindestalter: 16 Jahre Einsatz als: - Starter, Zielrichter, Streckenschiedsrichter, Organisationleiter und technischer Leiter ... |
neu: Organisationsleiter muss KR-Ausweis besitzen Wegfall des Hinweises auf bo-Wettkämpfe beim technischen Leiter |
| 2.9.9 |
Der Zeitnehmer hat folgende Aufgaben: - exakte Zeitmessung auf mindestens eine Zehntelsekunde, bei DM und RL 1/100stel. ... |
Ergänzung für DM und RL |
| 2.13.1 |
Im Einzelrennen ist eine Ummeldung innerhalb der gemeldeten
Bootsklasse bis zur Mannschaftsführerbesprechung
möglich, wenn für den Ersatzfahrer gültige Startunterlagen abgegeben werden.
Ummeldungen von einer Altersklasse in eine andere sind nicht
gestattet. |
Ummeldungen müssen wie Nachmeldungen vor der Mannschaftsführerbesprechung
durchgeführt werden. |
| 2.13.5 |
Abmeldungen sind möglich,
die Startgebühr verfällt zu Gunsten des Ausrichters. ... |
Klarstellung, dass dem Ausrichter auch bei Abmeldungen
die Startgebühren zustehen (wie schon in den WB bis 2001). |
| 2.15.2 |
An der Mannschaftsführerbesprechung
können teilnehmen: ... |
Klarstellung, dass die Teilnahme freiwillig ist. Es
gelten aber in der Mannschaftsführerbesprechung getroffene Festlegungen verbindlich
für auch für die nicht Anwesenden. |
| 2.18.4 |
Vor dem Wettkampfbeginn sollte die Strecke möglichst
in jeder Bootsklasse vorgefahren werden. Neutrale
Vorfahrer zu finden ist Aufgabe des Ausrichters. Diese sollten möglichst
schon im Vorprogramm veröffentlicht werden. |
Vorfahrer soll frühzeit gefunden werden und nicht
erst, wie oft üblich, in der Mannschaftsführerbesprechung. Dabei heisst "neutral",
dass die Vorfahrer nicht in irgendeiner Form an Einzel- oder Mannschaftsrennen
teilnehmen, sie können aber durchaus vom ausrichtenden Verein sein.. |
| 2.20.3 |
Die Ziellinie ist deutlich zu markieren.
Die Verlängerung einer Lichtschrankenlinie nach links und rechts über die
ganze Flussbreite bildet die Ziellinie. |
Klarstellung, wie die Ziellinie bei Verwendung enier
Lichtschranke verläuft. |
| 2.22.6 |
... Auf der Gegenseite zur Anfahrt sind die Nummerierungsschilder mit einer roten Diagonallinie von der linken unteren zur rechten oberen Ecke zu versehen. |
Anpassung an die ICF-Wettkampfbestimmungen. Alte Schilder
mit Diagonalkreuz können aber durchaus weiter verwendet werden. |
| 2.23.4 2.24.3.7 2.24.3.8 2.24.4.1 |
Der Begriff "Körper" wurde in allen Artikel durch
den Begriff "Kopf" ersetzt. |
Fehlerberichtigung |
| 2.25.1 |
Die Torrichter informieren mittels
Handzeichen, Signalscheiben oder technisch weiter entwickelter
Anzeigemöglichkeiten über ihre Wertung. |
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| 2.25.3 |
... 0 Strafpunkte werden -außer bei der Zusammenarbeit StS und TR- nicht signalisiert. |
Klarstellung, dass innerhalb der Wertungsstelle eine
Signalisation auch bei 0 Strafpunkten zu erfolgen hat. |
| 2.29.2 | ... Ein Ergebnis und damit eine Platzierung liegt nur dann vor, wenn zwei Läufe ins Ziel gebracht wurden. |
Klarstellung |
| 2.30.1 |
Gegen Entscheidungen der Tor- oder Streckenschiedsrichter
kann der Mannschaftsführer Einspruch innerhalb von
20 Minuten nach Ergebnisbekanntgabe beim Hauptschiedsrichter
erheben |
Beschränkung der Einspruchsfrist auf 20 Minuten und
damit Anpassung an die ICF |
| 2.30.4 |
Proteste gegen Unregelmäßigkeiten während eines Laufes
sind innerhalb von 20 Minuten nach öffentlicher
Bekanntgabe der Ergebnisse dieses Laufes, die durch Aushang der Ergebnisliste
erfolgt, einzureichen. |
Erweiterung der Protestzeit von 15 auf 20 Minuten
und damit Anpassung an die ICF |
| 2.30.13 |
Die Jury ist verpflichtet, alle zur Wahrheitsfindung
notwendigen Erhebungen anzustellen. Hierzu gehört insbesondere die Befragung
von Kampfrichtern und Zeugen. Videoaufnahmen dürfen nicht zur Urteilsfindung bei Bewertungsfragen benutzt werden. |
Klarstellung |
| 3.1.1 |
... Meistertitel werden nur vergeben, wenn mindestens fünf Boote bzw. fünf Mannschaften aus mindestens drei Vereinen gestartet sind. ... |
Klarstellung |
| 3.1.5 |
Startberechtigt sind Jugendliche und Junioren, die
der A- oder B- Rangliste angehören. |
Klarstellung |
| neu 3.4.2.1 |
Mannschaftsfahrer, die nicht an den Einzeldisziplinen
teilnehmen, können, wenn es die Umstände erlauben, als Vorfahrer oder als
Testfahrer einen Lauf absolvieren. Namentliche Meldung beim Hauptschiedsrichter
ist Voraussetzung. |
Vorschlag aus der Ressorttagung 2001, der in der Saision
2002 bereits teilweise angewendet wurde. |
| 3.9 und 3.10.1 |
Wenn die mind. Teilnehmerzahl bei den Qualifikationsrennen
nicht erreicht wird, qualifizieren sich nur die ersten 2/3 (nach oben gerundet)
der gestarteten Teilnehmer von den Qualifikationsrennen. |
Klarstellung |
| 4.3.3 |
Bei einer Streckenvorfahrt darf der erste Start frühestens
60 Minuten nach Abnahme der Strecke erfolgen.
Dies gilt auch für Deutsche Meisterschaften. |
Nach Ende der Streckenvorfahrt kann die Strecke durch
die jeweils Zuständigen geändert werden. Je nach Umfang der Änderungen und
der örtlichen Gegebenheiten kann dies länger dauern und dazu führen, dass
die ersten Starter keine Möglichkeit haben, sich die Strecke anzuschauen. |
| 4.3.4 |
Für die Benennung von geeigneten,
neutralen Vorfahrern ist der Ausrichter zuständig. Die Festlegung der Vorfahrer erfolgt durch den Hauptschiedsrichter im Einvernehmen mit dem Wettkampfleiter. Von jeder Disziplin sind maximal zwei Boote zugelassen. |
siehe auch 2.18.4 |
| 4.12.13 |
Bei den VPW innerhalb von
bundesoffenen Rennen sowie DM sind die Vereine jedoch verpflichtet,
an den Ausrichter eine namentliche
Meldung einschl. Ersatzfahrer abzugeben. |
Klarstellung dass die Meldung an den Ausrichter und
nicht an den Ranglistenführer zu erfolgen hat. |
| 4.13.2 |
Die Schülerspiele für Schüler C setzen sich aus einem
Technik- und einem Ausdaueranteil zusammen. Diese
dürfen nicht an einem Tag durchgeführt werden. ... |
Aus Schutzgründen dürfen nicht beide Teile an einem
Tag durchgeführt werden. |
Die bildlichen Darstellungen der Bewertungen sind nicht mehr Bestandteil
der Wettkampfbestimmungen.
Die aktuellen Bilder der ICF findet ihr auf meiner Homepage unter http://www.kanu-schiri.de/download/index.php#BILDER01
Die Wettkampfbestimmungen werden in nächster Zeit auf der DKV-Website http://www.kanu.de
bereitgestellt.
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Kampfrichter-Info 2003/03 - Hier sind Informationen des Kampfrichterobmanns f?r Kanuslalom im Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen zu finden. Kampfrichter, Kanu-Slalom, Slalom, Kampfrichterobmann, Kanu, Kanu-Verband NRW, KV NRW, Inhaltsverzeichnis,Kanuslalom, Schiedsrichter, Kanusport, Slalomsport, Regeln, Kanu-Verband, Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen, Nordrhein-Westfalen, Kampfrichter-Info 2003/03,