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Kampfrichter-Info 2003/03

KR-Info 2003/02 Übersicht KR-Info 2003/04

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

auf dem Deutschen Kanu-Tag am 5. und 6. April sind die Wettkampfbestimmungen für Kanuslalom geändert und mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt worden.

folgende wichtige Änderungen wurden beschlossen.

Allgemeiner Teil (gültig für alle Sportarten)
neuer Abschnitt 1.1.5
Zur Klärung von unterschiedlichen Auffassungen über Ziffern dieser WB können Auslegungsrichtlinien (ALR) erlassen werden. Sie dürfen dem Sinn der Ziffer nicht widersprechen. Die ARL werden vom Ressortleiter erstellt, geändert und ergänzt. Sie bedürfen der Beschlussfassung durch den Verbandsausschuss des DKV e.V. Auslegungsrichtlinien werden vom Ressortleiter im Verbandsorgan KANU-SPORT oder über andere Wege in der Regel vor Beginn der Wettkampfsaison öffentlich gemacht.
Der bisher nur in den Slalom- und WW-WB vorhandene Abschnitt wurde auf alle Sportarten übertragen
1.4.4.3
Bei einem Start für einen ausländischen Verein oder Verband erlischt das bisherige Startrecht für das laufende Kalenderjahr. Ausnahmegenehmigungen können auf schriftlichen Antrag bis zum 1.3. des laufenden Kalenderjahres durch das Präsidium erteilt werden.
Die Ergänzung tritt erst zum 1.1.2004 in Kraft.
1.4.5 b)
Startberechtigt bei Deutschen Meisterschaften bzw. dazuzählenden Qualifikations- veranstaltungen sind Ausländer, sofern sie am 01.02. des Kalenderjahres im Besitz eines gültigen Wettkampfsportpasses sind und bis zum 01. 03. des Kalenderjahres dem DKV-Ressortleiter schriftlich gemeldet wurden. Ab Zeitpunkt 01.01. eines Kalenderjahres darf der betreffende Ausländer nicht mehr für einen ausländischen Verein oder eine ausländische Nationalmannschaft starten.
Letzteres ist durch den ausländischen Verband in deutscher oder englischer Sprache mit der Startmeldung schriftlich zu bestätigen.
Ausnahmegenehmigungen können auf schriftlichen Antrag bis zum 1. 3. des laufenden Kalenderjahres durch das Präsidium erteilt werden.
Die Ergänzung tritt erst zum 1.1.2004 in Kraft.
Spezieller Teil
2.3.2
...
- Meldeanschrift einschl. Telefonanschluss, evtl. Faxanschluss oder E-mail-Adresse,
- Meldeschluss (Poststempel, Sendebericht )
...
Ergänzung auf die gängige Praxis
2.5.1
...
Herren  K1 Leistungsklasse 1-2
...
Wegfall der Herren LK 3
2.8.2
...
Die Offiziellen unter 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10 und 11 müssen im Besitz eines gültigen Kampfrichterausweises sein.
neu: Organisationsleiter muss KR-Ausweis besitzen
2.8.3
...
    Qualifikation 2:     Mindestalter: 16 Jahre
    Einsatz als:         -  Starter, Zielrichter, Streckenschiedsrichter, Organisationleiter und technischer Leiter
...
neu: Organisationsleiter muss KR-Ausweis besitzen
Wegfall des Hinweises auf bo-Wettkämpfe beim technischen Leiter
2.9.9
Der Zeitnehmer hat folgende Aufgaben:
-    exakte Zeitmessung auf mindestens eine Zehntelsekunde, bei DM und RL 1/100stel.
...
Ergänzung für DM und RL
2.13.1
Im Einzelrennen ist eine Ummeldung innerhalb der gemeldeten Bootsklasse bis zur  Mannschaftsführerbesprechung möglich, wenn für den Ersatzfahrer gültige Startunterlagen abgegeben werden. Ummeldungen von einer Altersklasse in eine andere sind nicht gestattet.
Ummeldungen müssen wie Nachmeldungen vor der Mannschaftsführerbesprechung durchgeführt werden.
2.13.5
Abmeldungen sind möglich, die Startgebühr verfällt zu Gunsten des Ausrichters.
...
Klarstellung, dass dem Ausrichter auch bei Abmeldungen die Startgebühren zustehen (wie schon in den WB bis 2001).
2.15.2
An der Mannschaftsführerbesprechung können teilnehmen:
...
Klarstellung, dass die Teilnahme freiwillig ist. Es gelten aber in der Mannschaftsführerbesprechung getroffene Festlegungen verbindlich für auch für die nicht Anwesenden.
2.18.4
Vor dem Wettkampfbeginn sollte die Strecke möglichst in jeder Bootsklasse vorgefahren werden. Neutrale Vorfahrer zu finden ist Aufgabe des Ausrichters. Diese sollten möglichst schon im Vorprogramm veröffentlicht werden.
Vorfahrer soll frühzeit gefunden werden und nicht erst, wie oft üblich, in der Mannschaftsführerbesprechung. Dabei heisst "neutral", dass die Vorfahrer nicht in irgendeiner Form an Einzel- oder Mannschaftsrennen teilnehmen, sie können aber durchaus vom ausrichtenden Verein sein..
2.20.3
Die Ziellinie ist deutlich zu markieren.  Die Verlängerung einer Lichtschrankenlinie nach  links und rechts über die ganze Flussbreite bildet die Ziellinie.
Klarstellung, wie die Ziellinie bei Verwendung enier Lichtschranke verläuft.
2.22.6
...
Auf der Gegenseite zur Anfahrt sind die Nummerierungsschilder mit einer roten Diagonallinie von der linken unteren zur rechten oberen Ecke zu versehen.
Anpassung an die ICF-Wettkampfbestimmungen. Alte Schilder mit Diagonalkreuz können aber durchaus weiter verwendet werden.
2.23.4
2.24.3.7
2.24.3.8
2.24.4.1
Der Begriff "Körper" wurde in allen Artikel durch den Begriff "Kopf" ersetzt.
Fehlerberichtigung
2.25.1
Die Torrichter informieren mittels Handzeichen, Signalscheiben oder technisch weiter entwickelter Anzeigemöglichkeiten über ihre Wertung.

2.25.3
...
0 Strafpunkte werden -außer bei der Zusammenarbeit StS und TR- nicht signalisiert.
Klarstellung, dass innerhalb der Wertungsstelle eine Signalisation auch bei 0 Strafpunkten zu erfolgen hat.
2.29.2 ...
Ein Ergebnis und damit eine Platzierung liegt nur dann vor, wenn zwei Läufe ins Ziel gebracht wurden.
Klarstellung
2.30.1
Gegen Entscheidungen der Tor- oder Streckenschiedsrichter kann der Mannschaftsführer Einspruch innerhalb von 20 Minuten nach Ergebnisbekanntgabe beim   Hauptschiedsrichter erheben
Beschränkung der Einspruchsfrist auf 20 Minuten und damit Anpassung an die ICF
2.30.4
Proteste gegen Unregelmäßigkeiten während eines Laufes sind innerhalb von 20 Minuten nach öffentlicher Bekanntgabe der Ergebnisse dieses Laufes, die durch Aushang der Ergebnisliste erfolgt, einzureichen.
Erweiterung der Protestzeit von 15 auf 20 Minuten und damit Anpassung an die ICF
2.30.13
Die Jury ist verpflichtet, alle zur Wahrheitsfindung notwendigen Erhebungen anzustellen. Hierzu gehört insbesondere die Befragung von Kampfrichtern und Zeugen.
Videoaufnahmen dürfen nicht zur Urteilsfindung bei Bewertungsfragen benutzt werden.
Klarstellung
3.1.1
...
Meistertitel werden nur vergeben, wenn mindestens fünf Boote bzw. fünf Mannschaften aus mindestens drei Vereinen gestartet sind.
...
Klarstellung
3.1.5
Startberechtigt sind Jugendliche und Junioren, die der A- oder B- Rangliste angehören.
Klarstellung
neu 3.4.2.1
Mannschaftsfahrer, die nicht an den Einzeldisziplinen teilnehmen, können, wenn es die Umstände erlauben, als Vorfahrer oder als Testfahrer einen Lauf absolvieren. Namentliche Meldung beim Hauptschiedsrichter ist Voraussetzung.
Vorschlag aus der Ressorttagung 2001, der in der Saision 2002 bereits teilweise angewendet wurde.
3.9 und 3.10.1
Wenn die mind. Teilnehmerzahl bei den Qualifikationsrennen nicht erreicht wird, qualifizieren sich nur die ersten 2/3 (nach oben gerundet) der gestarteten Teilnehmer von den Qualifikationsrennen.
Klarstellung
4.3.3
Bei einer Streckenvorfahrt darf der erste Start frühestens 60 Minuten nach Abnahme der Strecke erfolgen. Dies gilt auch für Deutsche Meisterschaften.
Nach Ende der Streckenvorfahrt kann die Strecke durch die jeweils Zuständigen geändert werden. Je nach Umfang der Änderungen und der örtlichen Gegebenheiten kann dies länger dauern und dazu führen, dass die ersten Starter keine Möglichkeit haben, sich die Strecke anzuschauen.
4.3.4
Für die Benennung von geeigneten, neutralen Vorfahrern ist der Ausrichter zuständig.
Die Festlegung der Vorfahrer erfolgt durch den Hauptschiedsrichter im Einvernehmen mit dem Wettkampfleiter. Von jeder Disziplin sind maximal zwei Boote zugelassen.
siehe auch 2.18.4
4.12.13
Bei den VPW innerhalb von bundesoffenen Rennen sowie DM sind die Vereine jedoch verpflichtet, an den Ausrichter eine namentliche Meldung einschl. Ersatzfahrer abzugeben.
Klarstellung dass die Meldung  an den Ausrichter und nicht an den Ranglistenführer zu erfolgen  hat.
4.13.2
Die Schülerspiele für Schüler C setzen sich aus einem Technik- und einem Ausdaueranteil zusammen. Diese dürfen nicht an einem Tag durchgeführt werden.
...
Aus Schutzgründen dürfen nicht beide Teile an einem Tag durchgeführt werden.

Die bildlichen Darstellungen der Bewertungen sind nicht mehr Bestandteil der Wettkampfbestimmungen.
Die aktuellen Bilder der ICF findet ihr auf meiner Homepage  unter http://www.kanu-schiri.de/download/index.php#BILDER01
Die Wettkampfbestimmungen werden in nächster Zeit auf der DKV-Website http://www.kanu.de bereitgestellt.



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