Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,
Am 20. und 21. Oktober fand in Augsburg die Ressorttagung Kanuslalom der
LKV-Fachwarte und LKV-Kampfrichterobleute statt.
Hier wurden u.a. auch die Wettkampftermine für die Saison 2002
festgelegt. Die Termine wurden inzwischen von Markus Flechtner auf der
DKV-Homepage aktualisiert.
In ca. 1 Woche werde ich dann die Fragebögen für die Kampfrichereinsätze
2002 für alle Kampfrichter ab Qualifikation 2 an die mir von den Vereinen
benannten Ansprechpartner versenden.
Ausser den Terminen wurden noch folgende wichtige Entscheidungen auf
der Ressorttagung getroffen:
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Für die Rennen zum Länderpokal der Schüler und Jugend/Junioren
sowie die German Masters werden Jury und Hauptschiedsrichter wie bei sonstigen
DKV-Veranstaltungen von der Ressorttagung der Kampfrichterobleute
besetzt; die Streckenschiedsrichter und Torrichter werden vom Ausrichter
gem. DWB besetzt. Für diese Wettkämpfe wird keine Aufwandsentschädigung
für Kampfrichter gem. DWB 3.7.4 erhoben, daher werden für die
Kampfrichter auch keine Punkte für die Entschädigung am Jahresende
vergeben.
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Da für den Wegfall der LK3 im Herren K1 eine Änderung der Wettkampfbestimmungen
erforderlich ist, die erst zur Saison 2003 erfolgen kann, wird gem. DWB
2.5.1 eine Sonderbestimmung zur Startberechtigung in der LK2 veröffentlicht
werden, nach der alle bisher in der LK3 startberechtigten Sportler ab 2002
in der LK2 startberechtigt sind (Dies bedeutet in der Praxis, dass alle
Wettkämpfer der bisherigen LK3 durch die Landesslalomwarte / Bezirksslalomwarte
in die LK2 eingestuft werden).
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Bei Deutschen Jugend- und Juniorenmeisterschaften sowie B-Ranglistenrennen
mit Lauf zur Vereinspokalmeisterschaft können Sportler, die ausschließlich
an den Mannschaftrennen teilnehmen, als "Testfahrer" die ausgehängte
Wettkampfstrecke in einem Lauf befahren.
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Das Qualifikationsrennen zur Deutschen Meisterschaft der Leistungsklasse
wird im Jahr 2002 wieder als A-Ranglistenrennen gewertet.
Auch im Bereich der Internationalen Wettkampfbestimmungen hat sich einiges
getan.
Die Wettkampfbestimmungen der ICF wurden von Willi Pannen ins Deutsche
übersetzt und stehen jetzt auch auf meiner Homepage zum Download bereit:
http://www.kanu-schiri.de/download/
Folgende Beschlüsse zur Änderung der ICF-Wettkampfbestimmungen
wurden von der ICF gefasst:
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Für Weltcuprennen (als Testrennen ab 2002) und Olympische Spiele (ab
2008) wird ein sogenanntes 4-Cat Team eingeführt: Es wird eine Mannschaft
aus je einem Boot der internationalen Bootsklassen Herren K1, Damen K1,
Herren C1 und Herren C2 gebildet. Dabei fahren die beiden Kajaks
zusammen einen Lauf und die beiden Kanadier ebenfalls zusammen einen Lauf.
Die Ergebnisse beider Läufe werden für die Ermittlung des Ergebnisses
addiert.
Der genaue Wortlaut unter http://www.kanu-schiri.de/download/
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Für alle ICF-Wettkämpfe gilt ab sofort folgende Regelung:
Ein Wettkampf besteht aus einem Qualifikationsrennen (2 Läufe),
einem Semifinale (1 Lauf) und einem Finale (1 Lauf). Die Ergebnisse von
Semifinale und Finale werden addiert und ergeben das Gesamtergebnis. Für
das Semifinale qualifizieren sich 40 Boote Herren K1, 30 Boote Damen K1
, 30 Boote Herren C1 bzw. 20 Boote Herren C2. Aus dem Semifinale qualifizieren
sich die besten 10 Boote der jeweiligen Bootsklasse.
Diese Regelung kann auch vom Ausrichter von Internationalen
Wettkämpfen angewendet werden.
Der genaue Wortlaut unter http://www.kanu-schiri.de/download/
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Für die Wertung im Weltcup wird ein Rennen weniger in die Wertung
genommen als Weltcuprennen im Jahr gefahren wurden. Wenn ein Wettkämpfer
an allen Weltcuprennen teilgenommen hat, wird das schlechteste Ergebnis
gestrichen.
Der genaue Wortlaut unter http://www.kanu-schiri.de/download/
Kampfrichter-Info 2001/04 - Hier sind Informationen des Kampfrichterobmanns f?r Kanuslalom im Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen zu finden. Kampfrichter, Kanu-Slalom, Slalom, Kampfrichterobmann, Kanu, Kanu-Verband NRW, KV NRW, Inhaltsverzeichnis,Kanuslalom, Schiedsrichter, Kanusport, Slalomsport, Regeln, Kanu-Verband, Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen, Nordrhein-Westfalen, Kampfrichter-Info 2001/04,