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Kampfrichter-Info 2001/02

KR-Info 2001/01 Übersicht KR-Info 2001/03

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

Ab dem 1.1.2001 haben sich lt. Beschluss des Deutschen Kanutages die Wettkampfbestimmungen für Kanu-Slalom geändert. Da die Drucklegung der Wettkampfbestimmungen wohl noch länger auf sich warten lassen wird, habe ich sie als Anhang beigefügt (von der DKV-Homepage www.kanu.de, wo unser rühriger Webmaster Markus Flechtner sie dankenswerter Weise eingestellt hat).

Insbesondere möchte ich euch auf folgende wichtige Neuerungen hinweisen:

Weiterhin wurde die Sportordnung, die ja Bestandteil der Wettkampfbestimmungen ist, überarbeitet. Hier sind vor allen Dingen die Geldstrafen drastisch angehoben worden. Wie ihr aus dem nachfolgenden Auszug entnehmen könnt, erhöhen sich die maximal zulässigen Strafen (die von der Jury verhängt werden können), um bis zu 300% (in Klammern die bisherigen Beträge):

§5 Absatz 1: Folgende Strafen können verhängt werden:

  1. Verweis
  2. Sperre der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung, auf welcher der Verstoß erfolgt ist
  3. Sperre der Teilnahme an Wettkämpfen bis zur Dauer von zwei Jahren (einem Jahr)
  4. Sperre der Teilnahme an sonstigen sportlichen DKV- und LKV-Veranstaltungen bis zur Dauer von einem Jahr
  5. beide Sperren nach c) und d)
  6. Geldstrafen gegen Jugendliche bis zu 100 Euro (100 DM), gegen sonstige Einzelpersonen bis zu 250 Euro (250 DM), gegen Vereine bis zu 500 Euro (500 DM), soweit nicht in Absatz 2 etwas anderes bestimmt ist.

§5 Absatz 2: Bei Wettkämpfen sind für die nachfolgenden Verstöße Geldstrafen bis zu folgenden Höchstbeträgen zulässig:

Jugendliche Erwachsene
a) Start oder Startversuch in unvorschriftsmäßiger Kleidung 10 Euro (5 DM) 20 Euro (10 DM)
b) Start oder Startversuch ohne die in den jeweiligen Wettkampfbestimmungen vorgeschriebenen Startunterlagen 50 Euro (25 DM) 100 Euro (50 DM)
c) Start oder Startversuch in einer nicht berechtigten Klasse oder in einem nicht vermessenen Boot 50 Euro (25 DM) 100 Euro (50 DM)
d) Start oder Startversuch ohne Verbandsgenehmigung, falls diese erforderlich ist 100 Euro (50 DM) 200 Euro (100 DM)
e) Start oder Startversuch von gesperrten Wettkämpfern oder solchen, die nicht als aktive Mitglieder gemeldet sind 200 Euro (100 DM) 500 Euro (250 DM)

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Kampfrichter-Info 2001/02 - Hier sind Informationen des Kampfrichterobmanns f?r Kanuslalom im Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen zu finden. Kampfrichter, Kanu-Slalom, Slalom, Kampfrichterobmann, Kanu, Kanu-Verband NRW, KV NRW, Inhaltsverzeichnis,Kanuslalom, Schiedsrichter, Kanusport, Slalomsport, Regeln, Kanu-Verband, Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen, Nordrhein-Westfalen, Kampfrichter-Info 2001/02,